Wartung und Prüfung
Die Checkliste
Staub und sonstige Verschmutzung bei der Metallverarbeitung können Schweißgeräte erheblich beschädigen und die Funktion im wesentlichen beeinträchtigen. Als Ursache wird oft der aufgewirbelte Metallstaub an wichtigen Bauteilen angesammelt, der oft in einem elektrischen Schaden endet und somit die teuerste Variante der Reparatur hervorruft.
Mittels einer richtigen Wartung haben Schweißgeräte eine höhere Lebensdauer. Durch unseren ganzheitlichen Service inkl. Reinigungsprozess können Stillstandzeiten und Maschinenausfälle reduziert werden. Auch alle Produkteigenschaften des Schweißgeräts sind sichergestellt. Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit ein Ersatzgerät zu bekommen, um während der Wartung weiterhin zu produzieren und Ihre eigenen Kundenaufträge abzufertigen. Mit unserer mobilen Prüfstation sind wir in der Lage Wartungsarbeiten vor Ort durchzuführen, um die Fertigung mit wenigen organisatorischen Schritten durchzuführen.
Der Betreiber ist dazu verpflichtet, die gesetzliche UVV-Prüfung jährlich an allen ortsveränderlichen Schweißmaschinen durch ein Fachbetrieb zu veranlassen. Das heißt, dem Betreiber muss eine Prüfplakette für die Schweißmaschine und ein Prüfprotokoll vorliegen.
Sichtprüfung: Gehäuse am Schweißgerät
Sichtprüfung: Schweißbrenner sowie Gasschlauch
Reinigen und Ausblasen der Schweißstromquelle
Durchführung elektrische Prüfung nach DIN EN 60974-4
Funktionsprüfung nach standardisierter Checkliste
Prüfplakette sichtbar anbringen
Softwareunterstütze Erstellung von Prüfprotokolle
Vor-Ort-Service am Standort
Unsere Partner
In der Schweißtechnik spielt die Auswahl und Pflege von Partnern und Lieferanten eine entscheidende Rolle für den Erfolg eines Unternehmens. Der Schweißprozess selbst erfordert nicht nur präzises technisches Wissen und hochwertige Materialien, sondern auch die enge Zusammenarbeit mit zuverlässigen Partnern, die den hohen Anforderungen dieses spezialisierten Sektors gerecht werden.
Langfristige Beziehungen zu Lieferanten und Partnern schaffen einen direkten Mehrwert für das Unternehmen. Deshalb können wir alle Fabrikate reparieren, niedrige Ausfallzeiten und eine hohe Produktivität im Schweißprozess gewährleisten.
Hinweise für verantwortliche Personen in der Schweißtechnik
Schweissfachbetriebe müssen dringend beachten, dass regelmäßige UVV-Prüfungen zwingend von dem Gesetzgeber vorgeschrieben sind. Viele Unternehmen erkennen die UVV-Prüfung als hohen Nutzen und sehen sie als Gesundheitscheck von Schweißgeräten.
Alle wichtige Informationen zu diesem Thema haben wir für Sie zusammengefasst:
UVV-Prüfung nach Richtlinie DIN EN 60974-4 für Ihre Schweißanlage
Das nicht Einhalten der geltenden Regelungen zur UVV-Prüfung wird von dem Gesetzgeber vergleichsweise streng behandelt. Neben hohen Bußgeldern kann es vorkommen, dass Führungskräfte in eine persönliche Haftung übergehen, die Versicherung den Schutz verweigert oder bei Personenschäden die gesamte Schweißanlage stillgelegt wird.
So können unter Umständen Brandschutzversicherungen eine Haftung ausschließen, wenn Ihre Betriebsstätte oder Teile davon durch einen Brand zerstört werden sind, die von einem nicht geprüften Gerät stammen. Weiterhin ist der Eigentümer im Schadensfall dazu verpflichtet, dem Versicherer und der Berufsgenossenschaft den einwandfreien Zustand nach VDE nachzuweisen. Erfolgt dies nicht, kann die Haftung ausgeschlossen werden, wenn Personen durch ungeprüfte Geräte dauerhaft zu Schaden oder gar zu Tode kommen.
Für die Überprüfung von Lichtbogenschweißeinrichtungen reicht eine Prüfung nach VDE 701/702 (E-Check) nicht aus, es muss daher eine Prüfung nach DIN EN 60974-4 erfolgen.
Das sind wesentliche Gründe die sicherheitstechnische Prüfung bei kompetenten Partnern durchzuführen. Wir bei K+S Schweissfachhandel helfen Ihnen gerne bei der Überprüfung und stehen Ihnen als vertrauensvoller Partner zur Seite.
Wann muss geprüft werden?
Auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV müssen die Prüffristen für die Wiederholungs-Prüfungen festgelegt werden. Außerdem ist eine Prüfung der Schweißgeräte vor der ersten Inbetriebnahme (erfolgt meist durch den Hersteller), nach Umzug und nach erfolgter Reparatur gesetzlich vorgeschrieben. Größere Folgeschäden können im Voraus erkannt werden (z.B. eingesaugte Späne und Schleifstaub, Wärmebeeinflussungen an Bauteilen).
Wir empfehlen bei stationärem Betrieb eine jährliche Prüfung. Betriebe auf der Baustelle oder Montage sollten alle 6 Monaten prüfen.
Ihre Vorteile
Rechtssicherer Nachweis bei Schäden und Unfällen gegenüber Berufsgenossenschaften und Versicherer
Die Kosten einer Prüfung sind viel geringer als für die Haftung bei einem Schaden
Hohe Verfügbarkeit Ihrer Geräte und weniger unerwartete Reparaturen
Durch regelmäßige Prüfung: hoher Funktions- und Werterhalt Ihrer Anlagen
Die Prüfung ist einer qualifizierten Inspektion gleichzusetzen
Weitere Themen
Schweißfachhandel
Wartung & Prüfung
Brennerservice
Lieferanten & Partner