Impressum
K+S Schweißfachhandel GmbH
Dr.-Emil-Schilling Straße 3
89335 Ichenhausen
Kontakt
Telefon: +49 8223 5626
Telefax: +49 8223 4447
E-Mail: verkauf@ks-welding.de
Geschäftsführer:
Ajdin Halkic
Redaktionell und inhaltlich verantwortlich:
Ajdin Halkic
Registereintrag
Amtsgericht Memmingen HRB 1977
EUID DED2505V.HRB1977
Umsatzsteuer-ID
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE130850295
EU-Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Unsere E-Mail-Adresse: verkauf@ks-welding.de
Verbraucherstreitbeilegung/ Universalschlichtungsstelle
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Hinweise zur Batterieentsorgung
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder Akkus sind wir als Händler gemäß Batteriegesetz (BattG) verpflichtet, Verbraucher auf Folgendes hinzuweisen: Batterien und Akkus dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden. Sie sind gesetzlich verpflichtet, gebrauchte Batterien und Akkus zurückzugeben. Diese können unentgeltlich an kommunalen Sammelstellen oder im Handel vor Ort abgegeben werden. Schadstoffhaltige Batterien sind mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet. Unter diesem Symbol finden Sie die chemische Bezeichnung der Schadstoffe, wie Pb für Blei, Cd für Cadmium oder Hg für Quecksilber.
Hinweis zu technischen Gasen
Beim Umgang mit technischen Gasen sind die gesetzlichen Vorschriften zu beachten, insbesondere zur Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern (TRGS 510), zum Transport, Schutz vor Beschädigungen, Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen, Umwelt- und Immissionsschutzvorschriften sowie Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.
Es ist wichtig, leere oder nicht mehr benötigte Gasflaschen an einen Lieferanten zurückzugeben. Gasflaschen dürfen nicht unkontrolliert entsorgt werden, da sie unter Druck stehen und gefährlich sein können. Die Entsorgung muss gemäß den geltenden Umweltvorschriften erfolgen. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an den Händler oder spezialisierte Entsorgungsunternehmen.
Hinweise nach Batteriegesetz und Elektrogesetz
Da in Produkten, die Sie über uns beziehen können, möglicherweise Batterien und Akkus enthalten sein können, sind wir nach dem Batteriegesetz (BattG) verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie haben Altbatterien und Altakkumulatoren getrennt von Elektrogeräten bzw. vergleichbaren Geräten zu entsorgen.
Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der folgenden Adresse unentgeltlich abgeben:
K+S Schweißfachhandel GmbH
Dr.-Emil-Schilling-Straße 3
89335 Ichenhausen
Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.) gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffs.

Hinweise zur getrennten Entsorgung von Elektrogeräten
Elektrische und elektronische Geräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Eine Entsorgung ist nur über die örtlichen Sammel- und Rücknahmestellen (Wertstoffhöfe) der Kommunen möglich.
Falls wir Vertreiber sein sollten, die nach § 17 Absatz 1 Satz 1 ElektroG zur unentgeltlichen Rücknahme von Altgeräten verpflichtet sind, weil wir Elektro- oder Elektronikgeräte auch gegenüber privaten Haushalten anbieten, können Sie als Privatperson diese auch über die hier genannte Adresse bei uns abgeben.
Dieses Symbol kennzeichnet die Pflicht zur getrennten Erfassung von Elektro- und Elektronikgeräten stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar (siehe unten):

Hinweise zum Umgang mit technischen Gasen
Für technische Gase, medizinische Gase und Industriegas gelten stets bestimmte gesetzliche Gefahrenhinweise und Nutzungshinweise, die Sie im eigenen Interesse in Ihrem Unternehmen, beim Transport und Verwendung durch Ihre Beschäftigten beachten müssen.
ACHTUNG!
Bei falscher Nutzung bestehen zum Teil erhebliche Gefahren für Leib und Leben!
Der Umgang mit Flüssiggas und technischen Gasen darf nur fachkundigem Personal gestattet werden! Im Zweifelsfall konsultieren Sie Ihren Lieferanten oder den Hersteller.
Beim gewerblichen Transport von Druckgasflaschen muss immer eine Zwangsentlüftung im Fahrzeug vorhanden sein. Fahrgastraum und Laderaum müssen getrennt sein.
Das Bewegen von Druckgasbehältern / Gasflaschen ist gefährlich und muss stets achtsam erfolgen. Überprüfen Sie stets, ob das Ablassventil dicht verschlossen und eine Schutzkappe daran angebracht ist.
Beim Umgang mit technischen Gasen sind die gesetzlichen Vorschriften zu beachten, insbesondere zur Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern (TRGS 510), zum Transport, Schutz vor Beschädigungen, Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen, Umwelt- und Immissionsschutzvorschriften sowie Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.
Beim regelmäßigen Umgang mit Gasdruckbehältern oder vorhandenem Gasflaschenlager muss eine Gefährdungsbeurteilung erfolgen. Es sind hierfür neben weiteren insbesondere die folgenden Gesetze zu beachten:
- Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der DGUV
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)
- Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- TRBS 3145 / TRGS 745 – Auffüllen, Bereithalten, innerbetrieblicher Transport sowie Entleerung von ortsbeweglichen Druckgasbehältern.
Es ist wichtig, leere oder nicht mehr benötigte Gasflaschen an einen Lieferanten zurückzugeben. Gasflaschen dürfen nicht unkontrolliert entsorgt werden, da sie unter Druck stehen und gefährlich sein können. Die Entsorgung muss gemäß den geltenden Umweltvorschriften erfolgen. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an den Händler, Produzenten oder spezialisierte Entsorgungsunternehmen.
Datenschutz
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